Wer mit seinem Hund eine Prüfung (außer Brauchbarkeitsprüfung in Stetten a.k.M.) abgelegt hat, wie z.B. ZP, VJP, EP, HZP, GP, VGP usw. möchte dies unter Vorlage der Prüfbescheinigung dem HO melden. Es ist beabsichtigt dies zu veröffentlichen und in den Unterlagen festzuhalten.


