An den gelisteten Trichinenuntersuchungsstellen können beauftragte Jäger ihre Trichinenproben mit Wildursprungsschein und Wildmarke zur Untersuchung abgeben (die Trichinenuntersuchung ist dann kostenlos).
Außerdem können auch weiterhin an den Trichinenuntersuchungsstellen Wildschweine zur Trichinenprobenentnahme durch das amtliche Personal vorbeigebracht werden (z.B. von Jägern ohne Beauftragung). In diesen Fällen muss aber, wie bereits kommuniziert, weiterhin die Gebühr von 7,30 Euro pro Wildschwein erhoben werden.
Bitte beachten: Bei den 4 genannten „Außenstellen“ für die Trichinenuntersuchung ist eine telefonische Voranmeldung erforderlich.
Die Liste finden sie in der Anlage zum Herunterladen.



