Regelungen zur Gamswildbejagung im Landkreis Sigmaringen

Jagdbezirke, die außerhalb des Gamswildgebietes liegen, wird der Abschuss per Allgemeinverfügung grundsätzlich freigegeben. Es ist kein Antrag mehr erforderlich.

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Am 17. Mai 2013 fand die turnusmäßige Sitzung des „Runden Tisches Gamswild" unter der Leitung des Fachbereiches Forst im Grünen Zentrum in Sigmaringen statt. Aufgrund der negativen Entwicklungstendenzen im Hinblick auf die Xerothermvegetation des Oberen Donautals wurden die Empfehlungen des Runden Tisches neu gefasst.

Die wesentlich vereinfachten Richtlinien zur Gamswildbejagung können hier heruntergeladen werden.