Wir legen Wert darauf, festzustellen, dass die Vereinbarung eines Pachtvertrages ausnahmslos in die Kompetenz des Jagdpächters und der Jagdgenossenschaft fällt und dass wir in diesen Fällen nur beratend tätig sind und sie mit laufenden Informationen zur Führung ihrer eigenen Verhandlungen versorgen können.


