Die Brucellose ist eine durch Bakterien hervorgerufene akute bis chronische Erkrankung bei Tieren, die oft die Geschlechtsorgane und Gelenke betrifft. Deutschland ist frei von Rinder-, Schaf- und Ziegenbrucellose.
Die Brucellose ist vom Tier auf den Menschen übertragbar (Zoonose).
Erreger beim Schwein
• BrucellaErreger beim Schwein • Brucella suis Reservoir • Bei Wildschweinen verbreitet, geleg. bei Feldhasen Anzeigepflicht
• Brucellose bei Rind, Schaf, Ziege und Hausschwein ist anzeigepflichtig und wird staatlich bekämpft. Bei frei lebenden Wildschweinen besteht keine Anzeigepflicht. Infektionsweg
• Durch Kontakt mit infiziertem Material wie Aborte, Nachgeburten, Milch, Körperflüssigkeiten, Aufbruch, insbesondere Geschlechtsorgane, über Schmierinfektion (z.B. über Hautverletzungen, Bindehaut u.a. Schleimhäute) • Durch Einatmen infektiöser Tröpfchen (Aerosole)
• Durch Verzehr kontaminierter, nicht ausreichend erhitzter Lebensmittel • I.d.R. nicht von Mensch zu Mensch übertragbar Krankheitsbild beim Tier
• Bei Keilern: einseitige Hodenschwellungen und - entzündungen, bei Sauen: Spätaborte, Geburt lebensschwacher Tiere, Nachgeburtsverhalten, Gebärmutterentzündung mit ggf. kleinknotigen Veränderungen, generell: Gelenkentzündungen, abszedierende Veränderungen in Organen möglich • Kann auch ohne klinische Erscheinungen verlaufen • Oft jahrelang latent bestehende Infektion Krankheitsbild beim Menschen
• Brucella-Infektionen können zu vielfältigen Krankheitsbildern führen, u.a. Fieberperioden, Müdigkeit, nächtlichem Schwitzen, Kopfschmerzen, Gelenkschmerzen, Muskelschmerzen Empfohlene Schutzmaßnahmen
• Grundsätzlich Vorsicht bei Umgang mit verdächtigem Wild und Fallwild • Wild nur bei guten Lichtverhältnissen aufbrechen
• Handschuhe verwenden, nach Gebrauch unschädlich entsorgen (z.B. Restmülltonne) • Verdächtiges Wild ist für den Genuss untauglich, weiteres Zerlegen unterlassen
• Für Hände- und Flächendesinfektion sind die üblichen zugelassenen Desinfektionsmittel gegen Bakterien geeignet. Haltbarkeit des Erregers • Auch in gekühltem und tiefgefrorenem Fleisch weiterhin ansteckungsfähig • Abtötung erfolgt bei gutem Durchgaren von Lebensmitteln
• Mehrere Monate in der Umwelt überlebensfähig (Erde, Wasser, Kot, Kadaver) Was tun im Verdachtsfall? • Bei Verdacht das zuständige örtliche Veterinäramt benachrichtigen.
• Sofern keine Untersuchung veranlasst wird, sind verdächtige Tierkörper und Tierkörperteile über die Tierkörperbeseitigungsanstalt unschädlich zu beseitigen. Das Verbringen verdächtiger Tierkörper auf den Luderplatz ist verboten!


