Info LJV
Sehr geehrte Damen und Herren,
gestern hat das MLR einen Erlass zur Ausübung der Jagd in Form von Bewegungsjagden (auf Schalenwild) und Einzeljagden angesichts der Ausgangsbeschränkungen in § 1 a der Corona-Verordnung erlassen.
Während die Regelung zu den Bewegungsjagden eindeutig ist – sie gilt für Jagden, die revierübergreifend oder in Einzelrevieren auf Schalenwild stattfinden – müssen wir für die Einzeljagden folgendes klarstellen:
Der Erlass regelt:
• Die Ausgangsbeschränkungen des § 1a CoronaVO gelten nicht für die Einzeljagd auf Schwarzwild und sonstiges Schalenwild.
• Die Wohnung darf für eine Einzeljagd, die nicht der Tierseuchenprävention dient, hingegen nur zwischen 5 Uhr und 20 Uhr verlassen werden (§ 1a Absatz 3 Nr. 6 CoronaVO).
• Für Einzeljagden auf Schwarzwild oder sonstiges Schalenwild gelten die Ausführungen zu Bewegungsjagden im Übrigen entsprechend, da auch sie überwiegend der Aufrechterhaltung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen und im Freien stattfinden.
• Zulässig ist die Jagd, wenn sie nicht der Tierseuchenprävention dient, nur alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Haushalts sowie
Verwandten in gerader Linie, jeweils einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Insgesamt dürfen jedoch nicht mehr als fünf Personen
teilnehmen.
• Auch bei allen Einzeljagden sind die Hygieneregeln der CoronaVerordnung einzuhalten.
• Eventuelle kommunale Allgemeinverfügungen sind ebenfalls zu beachten.
Laut Aussage des MLR ist es damit möglich, zwischen 5 und 20 Uhr unter Beachtung der Hygienevorschriften und der Begrenzung der Personenzahl alles Wild, das eine Jagdzeit hat – also auch Hasen, Fasane, Ente, Füchse… zu bejagen.
Zwischen 20 und 5 Uhr ist lediglich die Bejagung von Schwarzwild und ggf. Rotwild bis 22 Uhr zulässig.
Sollte sich diese Regelung aufgrund neuer Vorschriften ab dem 16.12. ändern, werden wir Sie aktuell informieren.
Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil
Dr. Erhard Jauch
Hauptgeschäftsführer
Bereichsleitung Öffentlichkeitsarbeit/Marketing
Tel. 0711/26 84 36 -14, Fax – 29


