ASP (Afrikanische Schweinepest) Die Expertise der Jagdausübungsberechtigten (JAB) ist gefragt!

Am 1. April 2023 starten auch wir in unserm Landkreis Sigmaringen unter der Leitung des LRA mit einer Übung

Erstellt am

Geplante landesweite Tierseuchenübung im März/April 2023

Seit Ende August ist unser Bundesland wieder offiziell ASP-frei. Um optimal auf zukünftige Seuchengeschehen vorbereitet zu sein, ist es nötig, die Abläufe zu optimieren und auch zu Üben. Vor Allem die Unteren Verwaltungsbehörden sind hier in der Pflicht.

Bitte beachten Sie die nachstehende Information der Task Force Tierseuchenbekämpfung und geben diese auch an ihre Mitglieder weiter:

Beginn Nachricht: „Die Stabsstelle für Tiergesundheit, Tierschutz und Verbraucherschutz (STV) – Sachgebiet Task Force Tierseuchenbekämpfung wurde vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz mit der Durchführung einer landesweiten Tierseuchenübung beauftragt. Die Übung wird in der Zeit vom30.03. - 01.04.2023 (30-31.03.23 Stabsrahmenübung aller Unterer Verwaltungsbehörden (UVB) in Baden-Württemberg, 01.04.23 Fachdienstübung einzelner UVBs) durchgeführt. Die Übungsseuche wird die Afrikanische Schweinepest (ASP) sein, der Übungsauftrag wird die Aufgaben abbilden, die im Falle eines Ausbruchs der ASP bei Wildschweinen innerhalb der ersten 48 Stunden durch die UVB'en  zu erledigen sind.

Im Rahmen der Übung werden die UVBs u.a. aufgefordert, Kontakt mit den für den Fundort sowie für die entsprechenden Restriktionszonen zuständigen JAB'n/in Kontakt aufzunehmen und, wie bei einem realen Ausbruch der ASP, die zur Lageeinschätzung erforderlichen Daten zu ermitteln. Hierbei geht es um die Ermittlung

- der Stellen, an welchen am ehesten mit Wildschweinkadavern zu rechnen ist (Prädilektionsstellen)

- der relevanten Daten für das Revier (Rottenzahl, -struktur, Anzahl Suhlen und Kirrstellen, Vorkommen Rot- und Damwild, Herkunft der Jäger, Verwertung Wildbret, Zahl der durchgeführten Jagden und Jagdmethoden, Entsorgung Aufbruch)

- sonstiger Besonderheiten in den Restriktionszonen (Wildgehege, Grillstellen etc.)

Der Übungsansatz hierbei ist, dass die UVBs die betroffenen Revierinhaber im Rahmen der Übung anrufen. Wenn der/die JAB'n/in nicht bereit ist, für die Fragen zur Verfügung zu stehen bzw. nicht über die Zeit hierfür verfügt, verwendet die UVB nur die Daten, welche sie aus anderen Quellen (Untere Forst- / Jagdbehörde etc.) erhalten kann.

 Wir würden uns freuen, wenn Sie Ihre Mitglieder über die Übung informieren würden und im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit sich auch positiv hinsichtlich einer möglichen Mitwirkung ihrer Mitglieder bei der Übung aussprechen würden.