ALLGEMEINVERFÜGUNG
Die untere Jagdbehörde des Landratsamts Sigmaringen erlässt im Rahmen des § 34 Abs. 1 Jagd- und
Wildtiermanagementgesetz (JWMG) folgende
Entscheidung:
1. Den Jagdausübungsberechtigten der gemeinschaftlichen Jagdbezirke und der Eigenjagdbezirke im
Landkreis Sigmaringen wird der Abschuss von Gamswild außerhalb der definierten Gamswildgebiete
allgemein freigegeben.
2. Die Jagdzeit ist vom 01. September bis zum 31. Januar eines jeden Jahres für Geißen, Kitze und Böcke
sowie vom 01. Juli bis zum 31. Januar eines jeden Jahres für Jährlinge beider Geschlechter festgelegt.
3. Erlegtes Gamswild ist der unteren Jagdbehörde am nächsten Werktag unter Verwendung des hierfür
vorgesehenen Formulars zu melden.
4. Der Abschuss ist in der Streckenliste zu erfassen.
5. Die Krucken bzw. Hörner der erlegten Tiere sind bei der turnusmäßig in den Landkreisen Sigmaringen und
Tuttlingen stattfindenden Trophäenschau vorzuhalten.
6. Diese Entscheidung ergeht befristet bis zum 31. Januar 2022.
7. Die festgesetzten Abschusspläne der Jagdausübungsberechtigten im definierten Gamswildgebiet des
Oberen Donautals und seiner Seitentäler sowie die sonstigen Beschlüsse der unteren Jagdbehörde
bleiben unberührt.
8. Die Allgemeinverfügung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs, wenn Gründe des Wohls der
Allgemeinheit dies erfordern sollten sowie unter dem Vorbehalt der nachträglichen Aufnahme bzw.
Ergänzung von Auflagen.
9. Diese Entscheidung ergeht im überwiegenden öffentlichen Interesse und ist damit gebührenfrei.
10. Die Allgemeinverfügung wird durch Bereitstellung im Internet unter der Adresse des Landkreises
Sigmaringen www.landkreis-sigmaringen.de unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ bekannt
gegeben. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung. Die vollständige Entscheidung mit
Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung kann bei der Infotheke im Landratsamt Sigmaringen im
Eingangsbereich, Leopoldstr. 4 in 72488 Sigmaringen während der Öffnungszeiten des Landratsamtes
kostenlos eingesehen werden und/oder ist gegen Kostenerstattung als Ausdruck zu erhalten.
Sigmaringen, den 14.08.2019
Landratsamt Sigmaringen – Untere Jagdbehörde –
gez. Vögtle
Erster Landesbeamter



